Praxiszeiten

Wir nehmen uns Zeit für Sie und Ihre Lieblinge.

Ihr Praxisbesuch


Anmeldung

Bitte nehmen Sie nach der Ankunft in der Praxis kurz im Wartezimmer Platz. Eine Mitarbeiterin wird die Anmeldung schnellstmöglich aufnehmen. Gerne können Sie jedoch auch kurz klingeln und warten im Freien. Wir kommen für die Anmeldung zu Ihnen. Wenn es Ihnen möglich ist, bitten wir Sie darum, das Anmeldeformular und den Behandlungsvertrag schon ausgefüllt mitzubringen oder es online an uns zu übersenden.

Terminvereinbarung

Um lange Wartezeiten zu vermeiden arbeiten wir nach Terminen, die Sie bitte im Vorfeld telefonisch mit uns vereinbaren. Da wir Notfälle auch ohne Terminabsprache behandeln, möchten wir Sie bei Verzögerungen um Ihr Verständnis bitten. 

anmeldebogen.pdf
Dateigröße: 1,5mb
behandlungsvertrag.pdf
Dateigröße: 1,5mb

Praxiszeiten

Wir bitten Sie um telefonische Terminvereinbarung unter:
+49 6824 91777

Vormittags:
Mo - Fr:8:00 - 12:00
Nachmittags:
Mo - Mi:16:00 - 19:00
Do:geschlossen
Fr:15:00 - 17:00
Im Notfall

Notfälle werden natürlich ohne Terminvereinbarung unverzüglich versorgt.

Sofern es Ihnen möglich ist, bitten wir um telefonische Vorankündigung. So können wir eventuell nötige medizinische Vorkehrungen bereits vor Ihrer Ankunft treffen.

Notfall-Hotline

In dringenden Notfällen wenden Sie sich bitte außerhalb unserer Sprechzeiten an die Tierklinik Elversberg
+49 6821 179494
oder jede andere Tierklinik im Umkreis. Den jeweiligen Wochenendnotdienst entnehmen Sie bitte der Presse.


Gebühren

Nach der Gebührenordnung für Tierärzte.

Es ist unser Bestreben, unnötige Kosten für den Tierbesitzer zu vermeiden. Somit versuchen wir stets, uns auf die diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen zu beschränken, die notwendig sind, um den Patienten optimal versorgen zu können. Auf Wunsch informieren wir Sie gerne vor Beginn der Behandlung über die zu erwartenden Kosten.

 

Tierärztliche Gebühren sind gesetzlich geregelt.

Die Gebühren, nach denen die in unserer Praxis durchgeführten Leistungen abgerechnet werden, richten sich nach der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) vom 28.07.1999 (Bundesgesetzblatt I, Seite 1691 ff.) unter Berücksichtigung der 1. Verordnung zur Änderung der GOT vom 27.04.2005, der 2. Verordnung zur Änderung der GOT vom 30.06.2008, sowie der 3. Verordnung zur Änderung der GOT vom 10.02.2020 (Bundesgesetzblatt I).

 

Zahlungsmodalitäten

Die Leistungen werden in der Regel direkt nach der Behandlung abgerechnet. In unserer Praxis haben Sie die Möglichkeit, bar oder mit EC-Karte zu bezahlen. 


Unsere Leistungen

Für die Gesundheit Ihrer Lieblinge.