Bitte nehmen Sie nach der Ankunft in der Praxis kurz im Wartezimmer Platz. Eine Mitarbeiterin wird die Anmeldung schnellstmöglich aufnehmen. Gerne können Sie jedoch auch kurz klingeln und warten im Freien. Wir kommen für die Anmeldung zu Ihnen. Bitte registrieren Sie sich über die Pedleo App.
Um lange Wartezeiten zu vermeiden arbeiten wir nach Terminen, die Sie bitte im Vorfeld mit uns vereinbaren. Da wir Notfälle auch ohne Terminabsprache behandeln, möchten wir Sie bei Verzögerungen um Ihr Verständnis bitten. Nutzen Sie die Pedleo App um einen Termin zu vereinbaren oder kontaktieren Sie uns telefonisch.
Wir bitten Sie um telefonische Terminvereinbarung unter:
+49 6824 91777
| Vormittags: | |
|---|---|
| Mo - Fr: | 8:00 - 12:00 |
| Nachmittags: | |
| Mo - Mi: | 16:00 - 19:00 |
| Do: | Nachmittags geschlossen |
| Fr: | 15:00 - 17:00 |
Notfälle werden natürlich ohne Terminvereinbarung unverzüglich versorgt.
Sofern es Ihnen möglich ist, bitten wir um telefonische Vorankündigung. So können wir eventuell nötige medizinische Vorkehrungen bereits vor Ihrer Ankunft treffen.
Zusätzlich rund um die Uhr:
Tierklinik Elversberg
Hüttenstraße 20
66583 Spiesen-Elversberg
06821 179494
Es fällt eine Notdienstgebühr von 50 € (zzgl. MwSt.) an, mit Abrechnung zu 2 - 4× GOT-Satz.
An Wochenenden & Feiertagen von 8 - 22 Uhr organisiert über vetnotdienst.de, erreichbar unter 01805 84 37 36 (Festnetz: automatische Weiterleitung, Mobilfunk: PLZ-Eingabe, 0,14 €/Min).
Es ist unser Bestreben, unnötige Kosten für den Tierbesitzer zu vermeiden. Somit versuchen wir stets, uns auf die diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen zu beschränken, die notwendig sind, um den Patienten optimal versorgen zu können. Auf Wunsch informieren wir Sie gerne vor Beginn der Behandlung über die zu erwartenden Kosten.
Die Gebühren, nach denen die in unserer Praxis durchgeführten Leistungen abgerechnet werden, richten sich nach der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) vom 28.07.1999 (Bundesgesetzblatt I, Seite 1691 ff.) unter Berücksichtigung der 1. Verordnung zur Änderung der GOT vom 27.04.2005, der 2. Verordnung zur Änderung der GOT vom 30.06.2008, sowie der 3. Verordnung zur Änderung der GOT vom 10.02.2020 (Bundesgesetzblatt I).
Die Leistungen werden in der Regel direkt nach der Behandlung abgerechnet. In unserer Praxis haben Sie die Möglichkeit, bar oder mit EC-Karte zu bezahlen.